Schufa löscht Restschuldbefreiung nach 6 Monaten
Die Schufa hat sich dazu entschlossen, vor einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Frage der höchstzulässigen Speicherdauer von Informationen zu Insolvenzverfahren sämtliche Einträge hierzu, die am 28.03.2023 älter als 6 Monate sind zu löschen. Auch künftig werden Informationen zu Insolvenzverfahren nach 6 Monaten automatisch gelöscht. Dieser Schritt der Schufa ist zu begrüßen, damit wird Verbraucherinnen …
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