Prognosezeitraum bei Überschuldung wieder 12 Monate
Ab September gilt wieder das normale Insolvenzrecht für juristische Personen, die überschuldet sind. Der Prognosezeitraum für die Frage der Fortbestehensprognose verlängert sich dann von wieder von vier auf zwölf Monate. Mit dem Krisenfolgenabmilderungsgesetzes“ (SanInsKG) wurde befristet bis zum 31.12.2023 der Prognosezeitraum auf vier Monate verkürzt. Seit dem 1. September 2023 reicht allerdings der viermonatige Prognosezeitraum über […]
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