Pfändbarkeit von Geldern, die zur Bestattungsvorsorge hinterlegt sind
Am 16. Januar 2025 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Verfahren IX ZR 91/24, dass Ansprüche eines Schuldners auf Auszahlung von im Rahmen eines Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrags verwahrten Geldern grundsätzlich pfändbar sind und zur Insolvenzmasse gehören. Diese Gelder werden weder als bedingt pfändbare Bezüge noch als Ansprüche aus Lebensversicherungen betrachtet, die ausschließlich auf den Todesfall abgeschlossen sind und deren […]
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