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Schuldenfrei in 3 Jahren – Gesetzgeber plant Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

Der Gesetzgeber plant eine schrittweise Verkürzung des  Restschuldbefreiungsverfahrens von derzeit sechs auf künftig drei Jahre für Insolvenzanträge ab dem 01.10.2020. Auf die Erfüllung besonderer Voraussetzungen wie die Deckung der Verfahrenskosten oder die Erfüllung von Mindestbefriedigungsanforderungen wird dabei künftig verzichtet. Es sollen auch die Fristen für die Speicherung der Daten über das Restschuldbefreiungsverfahren durch Auskunfteien auf […]


Schuldenfrei in 3 Jahren – Gesetzgeber plant Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
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Insolvenzantragspflicht tritt ab dem 01.10.2020 wieder in Kraft – Sonderregelung für zahlungsunfähige Unternehmen endet

Der Gesetzgeber beabsichtigt, die Insolvenzantragspflicht für juristische Personen (u.a. Kapitalgesellschaften) wegen des Insolvenzgrundes der Zahlungsunfähigkeit zum 01.10.2020 wieder in Kraft treten zu lassen. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht soll nur für Unternehmen bis zum 31.12.2020 in Kraft bleiben, bei denen corona-bedingt nur der Insolvenzgrund der Überschuldung gegeben ist. Geschäftsführer, Vorstände und andere Organe von juristischen Personen


Insolvenzantragspflicht tritt ab dem 01.10.2020 wieder in Kraft – Sonderregelung für zahlungsunfähige Unternehmen endet
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Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen seit dem 01.10.2020 wieder in Kraft

Der Gesetzgeber hat die Insolvenzantragspflicht für juristische Personen (u.a. Kapitalgesellschaften) wegen des Insolvenzgrundes der Zahlungsunfähigkeit zum 01.10.2020 wieder in Kraft treten lassen. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31.12.2020 gilt nur für Unternehmen, bei denen corona-bedingt ausschließlich der Insolvenzgrund der Überschuldung gegeben ist. In den Medien wird die Differenzierung zwischen den Insolvenzgründen der Zahlungsunfähigkeit und


Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen seit dem 01.10.2020 wieder in Kraft
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Gesetz zur vorgerichtlichen Sanierung kommt – Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG-E)

Seit dem 14. Oktober 2020 liegt der Regierungsentwurf der Bundesregierung zu einem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG-E) vor. Im Zentrum des SanInsFoG-E steht die Schaffung eines vorinsolvenzlichen Restrukturierungsrahmens durch das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (kurz: StaRUG-E). Dieses verpflichtet die Organe von haftungsbeschränkten Unternehmen (z.B. GmbH, GmbH & Co. KG, AG) bereits bei drohender


Gesetz zur vorgerichtlichen Sanierung kommt – Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG-E)
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Erklärung von
Reinhard Mey – Missbräuchliche Nutzung und urheberrechtswidrige textliche Umgestaltung

In jüngster Zeit werden Werke von Reinhard Mey, die zum Teil mehr als 30 Jahre alt sind, aus dem Zusammenhang gerissen und im Internet und auf Veranstaltungen von politischen Extremisten, Fanatikern und Vollspinnern für deren Ziele missbraucht. Reinhard Mey stellt klar, dass er sich von dem menschenverachtenden und egoistischen Gedankengut, welches durch diese missbräuchliche Verwendung


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Reinhard Mey – Missbräuchliche Nutzung und urheberrechtswidrige textliche Umgestaltung
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Weitere (Teil-) Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

Der Bundestag hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, dass die Insolvenzantragspflicht für die Fälle der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung ausgesetzt wird, für die Zeit, in der öffentliche Hilfen nicht rechtzeitig ausgezahlt werden. Dies bedeutet: Für Unternehmen die überschuldet oder zahlungsunfähig sind und die öffentliche Hilfen beantragt haben endet die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zum 31.01.2021. Für die


Weitere (Teil-) Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
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Wir wurden ausgezeichnet!

WHP Rechtsanwälte wurden jüngst von der Zeitschrift Capital (Ausgabe 06/2020) als eine der sieben besten Anwaltskanzleien für Insolvenzrecht bundesweit ausgezeichnet. Wir freuen uns sehr über diese Auszeichnung als Beleg für unsere Expertise und unsere langjährige, erfolgreiche Arbeit für unsere Mandanten. Wir werden auch weiterhin an Ihrer Seite stehen und Sie insolvenzrechtlich in allen Belangen nach


Wir wurden ausgezeichnet!
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Schuldenfrei 3 Jahren – Gesetzgeber setzt Vorhaben rückwirkend um

Der Bundestag hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens auf 3 Jahre zu verkürzen. Dies gilt rückwirkend für alle Insolvenzanträge von natürlichen Personen, die seit dem 01.10.2020 bei Gericht eingegangen sind. Die bisherige Dauer des Insolvenzverfahrens für Verbraucher und Selbständige von bis zu 6 Jahren wurde also erheblich verkürzt. Zudem hat der


Schuldenfrei 3 Jahren – Gesetzgeber setzt Vorhaben rückwirkend um
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