Insolvenz von Unternehmen und Unternehmern
Für selbständig tätige Unternehmer, ehemals Selbständige unter bestimmten Voraussetzungen (siehe § 304 InsO) und gesellschaftsrechtlich strukturierte Unternehmen ( GmbH , UG (haftungsbeschränkt) , GmbH & Co. KG , AG , GbR , OHG , Limited ) kommt bei Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung ein Regelinsolvenzverfahren in Betracht.
Anders als beim Verbraucherinsolvenzverfahren ist vor einem Regelinsolvenzantrag ein außergerichtlicher Einigungsversuch nicht zwingend notwendig. Allerdings kann auch bei einer Regelinsolvenz die Durchführung eines Vergleichsversuchs sinnvoll sein, um durch die Erzielung einer Einigung mit den Gläubigern ein gerichtliches Insolvenzverfahren zu vermeiden.
Bei einem Regelinsolvenzverfahren besteht für Privatpersonen wie bei einer Verbraucherinsolvenz die Möglichkeit, die Restschuldbefreiung zu erlangen. Auch betrifft das Regelinsolvenzverfahren das gesamte persönliche Vermögen, d.h. es erfolgt keine Trennung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen. Für kleinere und mittlere Unternehmen haben wir daher spezielle Sanierungstechnik entwickelt, die den Fortbestand des Unternehmens bei gleichzeitiger Entschuldung im Rahmen der Insolvenz ermöglicht. Weitere Einzelheiten zu dem eigentlichen Verfahrensablauf finden Sie aufgrund der Vergleichbarkeit beider Verfahrensarten unter der Rubrik Verbraucherinsolvenz.
Bei einer Gesellschaftsinsolvenz sieht das Gesetz keine Erteilung der Restschuldbefreiung vor. Allerdings bestehen auch hier neben einer Abwicklung der Gesellschaft im Rahmen der Insolvenz Möglichkeiten für einen wirtschaftlichen Neuanfang (Insolvenzplanverfahren, übertragende Sanierung). Darüber hinaus besteht bei haftungsbeschränkten Gesellschaften bei Vorliegen von Insolvenzgründen nicht nur das Recht zur Stellung eines Insolvenzantrages, sondern sogar eine gesetzliche Verpflichtung dazu. Die Verletzung der Insolvenzantragspflicht kann sowohl haftungs- als auch strafrechtliche Sanktionen für die Geschäftsleitung zur Folge haben. Die rechtzeitige Ermittlung und Erkennung von Insolvenzgründen sowie die professionelle Beratung bei der weiteren Verfahrensweise sind wesentlich für eine Vermeidung von Haftungsrisiken.