Fortführung von kleinen und mittleren Unternehmen bei Insolvenz und Krise

Als Anwälte für Insolvenzrecht erarbeiten wir mit Ihnen eine tragfähige Perspektive, wenn Ihr Unternehmen in die Insolvenz oder in eine Krise gerät. Eine Möglichkeit ist der Erwerb Ihres Unternehmens durch einen Investor, den wir Ihnen vermitteln. Einzige Voraussetzung dafür ist, dass Sie nachhaltig einen Überschuss der Einnahmen über die Kosten erzielen.

Der Bestand kleiner und mittlerer Unternehmen ist oftmals allein vom Know-how des ehemaligen Inhabers abhängig. Daher bleiben Sie nach Verkauf Ihres Unternehmens als Betriebsleiter angestellt und beziehen ein angemessenes Gehalt. Neben der Betriebsfortführung erhalten Sie die Option, Ihr ehemaliges Unternehmen jederzeit zum Verkehrswert zurückzuerwerben.

Bleiben Sie selbständig bei Insolvenz

Dieses Verfahren bietet eine doppelte Perspektive. Zum einen kann der ehemalige Inhaber ein Insolvenzverfahren durchlaufen und sich von seinen persönlichen Schulden befreien. Danach besteht wieder die Möglichkeit, mithilfe einer Finanzierung das ehemalige Unternehmen zurückzuerwerben.

Zum anderen erlangen auch die Gläubiger auf diese Weise Vorteile. Denn das Unternehmen wäre unter diesen Umständen und ohne das beschriebene Verfahren gar nicht oder nur zu einem geringeren Preis veräußerbar gewesen. Die Insolvenzmasse wird somit vermehrt.

Nutzen Sie alle Möglichkeiten des Insolvenzrechts – Wir beraten Sie deutschlandweit!

Als Rechtsanwälte für Insolvenzrecht unterstützen wir Sie in diesem Verfahren bei jedem Schritt. Das Vorgehen ist gesetzeskonform, und der Vertrag wird dem Insolvenzverwalter offengelegt. Der Insolvenzverwalter wird deshalb keine Einwände erheben.

Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihre Situation. Rufen Sie uns an.