Arbeitsrecht – in Berlin und deutschlandweit

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber im kollektiven und individuellen Arbeitsrecht. Dies umfasst Arbeitsverträge inklusive ihrer Beendigung, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge. Als Kanzlei unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Verträgen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern sowie zwischen Arbeitgeber und Betriebsräten und Gewerkschaften.

Als Unternehmeranwälte beraten und vertreten wir Arbeitgeber außergerichtlich und wenn es nötig ist, vor den Arbeitsgerichten.

Wir sind auf die Beratung von Geschäftsführern spezialisiert, die materiellrechtlichen und prozessualen Besonderheiten bedürfen besonderer Kenntnisse und Erfahrungen, die wir langjährig gesammelt haben.

Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Berlin, Hamburg und Köln