Insolvenzrecht
Anwälte für Insolvenzverfahren und Privatinsolvenz in Berlin und deutschlandweit
Krisensituationen wie Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung treffen Privatpersonen ebenso wie Unternehmen. Als Kanzlei stehen wir Unternehmern und Freiberuflern im Zuge der Regelinsolvenz und Privatpersonen bei der Verbraucherinsolvenz mit umfassenden Beratungsleistungen zur Seite. Unsere Rechtsanwälte sind ausgewiesene Experten für Insolvenzrecht und kennen die Situation ihrer Mandanten aus der Erfahrung, die sie in vielen erfolgreich durchgeführten Insolvenzverfahren gewinnen konnten.
Sie erhalten bei uns professionelle Hilfe und Beratung von der Vorbereitung des Insolvenzverfahrens bis zu dessen Abschluss.
Verbraucherinsolvenz
Gläubigervergleich: Dieser Vergleichsversuch findet vor Einleitung der Verbraucherinsolvenz statt. Wir unterstützen Sie dabei.
Privatinsolvenz-Verfahren: Ziel ist die Restschuldbefreiung. Wir helfen Ihnen dabei, damit Sie Ihre finanzielle Beweglichkeit wiedererlangen.
Weitere Hinweise zur Verbraucherinsolvenz finden Sie auf unserer Sepzial-Webseite www.verbraucherinsolvenz-berlin.de
Regelinsolvenz
Insolvenzberatung vor dem anstehenden Verfahren: Die Regelinsolvenz ist sehr komplex, aber mit unserem Know-how gestalten wir sie weitestmöglich zu Ihren Gunsten.
Selbständig bleiben trotz Insolvenz: Wir helfen Ihnen ganz praktisch weiter, so können Sie auch nach Insolvenzantrag und Eröffnungsbeschluss Ihrer Tätigkeit weiter nachgehen.
Legaler Rahmen: Als GmbH-Geschäftsführer sollten Sie mit angemessener Umsicht handeln. Schalten Sie uns frühzeitig ein, damit wir gemeinsam abwendbare juristische Folgen rechtzeitig vermeiden.
Weitere Hinweise zur GmbH-Insolvenz finden Sie auf unserer Spezial-Webseite www.gmbh-insolvenz-berlin.de
Unsere spezielle Betreuung im Insolvenzverfahren: kostengünstig für Privatpersonen und Einzelunternehmer
Vor der Privatinsolvenz ist häufig der Überblick über Kosten und Verbindlichkeiten verloren gegangen. Unternehmen in einer finanziellen Krise sind ganz besonders darauf angewiesen, dass sie nichts bei der Wiedererlangung ihrer Liquidität bremst.
Die Kosten für die Insolvenzberatung durch einen Fachanwalt sollten also in jeder Situation möglichst genau kalkulierbar sein. Dabei kommt Ihnen unsere standardisierte, hochspezialisierte Betreuung im Insolvenzverfahren für die Verbraucherinsolvenz und für Einzelunternehmer entgegen. Wir beraten und vertreten Sie kostengünstig und sind so in jeder Hinsicht ein wertvoller Partner bei der Überwindung einer schwierigen Situation.
Neues Recht seit Oktober 2020 – Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre
Durch das Privatinsolvenzverfahren können überschuldete Verbraucher in der Regel innerhalb von 3 Jahren schuldenfrei werden. Die dreijährige Dauer gilt für alle Verfahren, die seit dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden.