Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung
Ein besonderer Weg durch die Krise Sowohl die (vorläufige) Eigenverwaltung als auch mit das Schutzschirmverfahren eröffnet dem Schuldner die Möglichkeit ein Insolvenzverfahren ohne einen vom Gericht bestellten (vorläufigen) Insolvenzverwalter durchzuführen und so das in die Krise geratene Unternehmen in Eigenverantwortung wirtschaftlich wieder auf die Beine zu stellen. Gerade in Fällen einer von unerwarteten externen Ursachen …