Schufa löscht Restschuldbefreiung nach 6 Monaten

Die Schufa hat sich dazu entschlossen, vor einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Frage der höchstzulässigen Speicherdauer von Informationen zu Insolvenzverfahren sämtliche Einträge hierzu, die am 28.03.2023 älter als 6 Monate sind zu löschen. Auch künftig werden Informationen zu Insolvenzverfahren nach 6 Monaten automatisch gelöscht. Dieser Schritt der Schufa ist zu begrüßen, damit wird Verbraucherinnen und Verbrauchern, die ein Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung absolviert haben, ein schneller wirtschaftlicher Neustart ermöglicht.

Dies bedeutet nach der Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf 3 Jahre eine maximale Dauer von 3 1/2 Jahren ab Verfahrenseröffnung, in denen die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist.