Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Auch für Selbständige! Seit dem 01. Juli 2010 sind die Möglichkeiten für Schuldner, trotz ihrer Schulden für ihren Zahlungsverkehr weiterhin ein Girokonto zu nutzen, spürbar leichter. Aufgrund einer Gesetzesreform hat seit diesem Zeitpunkt jeder Bürger die Möglichkeit, ein Girokonto als neues Pfändungsschutzkonto zu führen (sogenanntes „P-Konto“). Entgegen der bisherigen Regelung braucht ein Schuldner mit einem […]
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