Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten brauchen frühzeitig Klarheit über ihre rechtlichen Handlungsmöglichkeiten. WHP Rechtsanwälte berät Unternehmen, Geschäftsführer, Gesellschafter und Gläubiger umfassend im Insolvenzrecht – von der Prüfung einer möglichen Insolvenzreife über Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen bis zur Vertretung im eröffneten Insolvenzverfahren.
Unsere Rechtsanwälte verfügen über langjährige Erfahrung im Insolvenzrecht und begleiten Mandanten sowohl in akuten Krisensituationen als auch bei der strategischen Vorbereitung von Sanierungen und Insolvenzverfahren.
Wir beraten Sie persönlich und praxisnah an unserem Standort in Berlin.
Insolvenzrechtliche Beratung für Unternehmen und Geschäftsführer
Gerät ein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten, müssen Geschäftsführung und Gesellschafter häufig innerhalb kurzer Zeit weitreichende Entscheidungen treffen. Dabei geht es nicht nur um die Zukunft des Unternehmens, sondern regelmäßig auch um persönliche Haftungsrisiken der Geschäftsleitung.
Wir unterstützen Geschäftsführer und Unternehmen insbesondere bei der Prüfung,
- ob Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt,
- ob und wann ein Insolvenzantrag gestellt werden muss,
- welche Zahlungen noch zulässig sind,
- ob eine außergerichtliche Sanierung möglich ist,
- ob eine Eigenverwaltung oder ein Insolvenzplanverfahren in Betracht kommt,
- welche persönlichen Haftungsrisiken für Geschäftsführer bestehen und
- wie eine Fortführung oder Veräußerung des Unternehmens vorbereitet werden kann.
Je früher eine Unternehmenskrise rechtlich und wirtschaftlich analysiert wird, desto größer ist in der Regel der Handlungsspielraum.
Insolvenzantrag und Insolvenzreife
Die Geschäftsführer einer GmbH oder einer anderen antragspflichtigen Gesellschaft müssen fortlaufend überprüfen, ob Insolvenzgründe vorliegen.
Zentrale Insolvenzgründe sind insbesondere die Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO und die Überschuldung nach § 19 InsO.
Besteht Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, muss der Insolvenzantrag ohne schuldhaftes Zögern gestellt werden. Die gesetzliche Höchstfrist beträgt bei Zahlungsunfähigkeit drei Wochen und bei Überschuldung sechs Wochen. Diese Fristen dürfen allerdings nur ausgeschöpft werden, solange eine realistische Aussicht besteht, den Insolvenzgrund innerhalb dieses Zeitraums zu beseitigen.
Wir prüfen gemeinsam mit Geschäftsführung, Steuerberatung und gegebenenfalls weiteren wirtschaftlichen Beratern,
- ob ein Insolvenzgrund vorliegt,
- wie eine belastbare Liquiditätsplanung erstellt werden kann,
- ob eine insolvenzrechtliche Überschuldung besteht,
- ob Sanierungsmaßnahmen noch rechtzeitig umgesetzt werden können und
- ob ein Insolvenzantrag erforderlich ist.
Besteht Antragspflicht, unterstützen wir bei der Vorbereitung und Einreichung des Insolvenzantrags und begleiten die Geschäftsführung durch das weitere Verfahren.
Geschäftsführerhaftung nach § 15b InsO
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Beratung liegt auf der persönlichen Haftung von Geschäftsführern in der Unternehmenskrise.
Nach Eintritt der Insolvenzreife dürfen grundsätzlich nur noch solche Zahlungen geleistet werden, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar sind. Anderenfalls können Geschäftsführer später persönlich auf Ersatz in Anspruch genommen werden.
In der Praxis machen Insolvenzverwalter teilweise erhebliche Forderungen gegen ehemalige Geschäftsführer geltend.
Wir beraten sowohl vorbeugend während der Krise als auch bei bereits geltend gemachten Ansprüchen.
Dabei prüfen wir insbesondere,
- wann tatsächlich Insolvenzreife eingetreten ist,
- ob die vom Insolvenzverwalter zugrunde gelegte Liquiditätsberechnung zutrifft,
- welche Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife zulässig waren,
- ob Zahlungen der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs dienten,
- ob Gegenleistungen in das Gesellschaftsvermögen gelangt sind und
- welche Einwendungen gegen geltend gemachte Haftungsansprüche bestehen.
Unser Ziel ist es, persönliche Haftungsrisiken frühzeitig zu erkennen und unberechtigte oder überhöhte Forderungen konsequent abzuwehren.
Sanierung und Restrukturierung
Eine wirtschaftliche Krise muss nicht zwangsläufig in einer Liquidation des Unternehmens enden.
Abhängig von der finanziellen Situation kommen unterschiedliche Sanierungsinstrumente in Betracht. Dazu können außergerichtliche Vereinbarungen mit Gläubigern ebenso gehören wie Restrukturierungsmaßnahmen, eine Eigenverwaltung oder ein Insolvenzplanverfahren.
Wir prüfen gemeinsam mit unseren Mandanten, welche Lösung wirtschaftlich und rechtlich sinnvoll ist.
Dabei berücksichtigen wir insbesondere:
- Liquiditätsbedarf,
- Finanzierungsstruktur,
- Verbindlichkeiten gegenüber Banken und Lieferanten,
- Steuer- und Sozialversicherungsverbindlichkeiten,
- arbeitsrechtliche Verpflichtungen,
- bestehende Dauerschuldverhältnisse,
- Möglichkeiten zur Reduzierung von Kosten und
- Chancen für eine Fortführung des Unternehmens.
Eine erfolgreiche Sanierung erfordert regelmäßig eine enge Abstimmung zwischen Geschäftsführung, Rechtsberatung, Steuerberatung und betriebswirtschaftlichen Beratern.
Eigenverwaltung
Die Eigenverwaltung ermöglicht es der bisherigen Geschäftsführung unter bestimmten Voraussetzungen, das Unternehmen auch während des Insolvenzverfahrens weiterzuführen.
Anders als im klassischen Insolvenzverfahren übernimmt nicht ein Insolvenzverwalter die vollständige Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis. Das Unternehmen bleibt grundsätzlich selbst handlungsfähig und wird durch einen Sachwalter überwacht.
Eine Eigenverwaltung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn
- das Unternehmen operativ sanierungsfähig ist,
- eine tragfähige Fortführungsperspektive besteht,
- das Vertrauen wichtiger Gläubiger erhalten werden kann und
- Geschäftsführung und Berater das Verfahren sorgfältig vorbereiten.
Wir begleiten Unternehmen bei der Vorbereitung einer Eigenverwaltung, bei der Kommunikation mit Gläubigern und Gericht sowie während des gesamten Verfahrens.
Insolvenzplan
Ein Insolvenzplan ermöglicht individuelle Lösungen, die von den gesetzlichen Regelungen eines normalen Insolvenzverfahrens abweichen können.
Mit einem Insolvenzplan können beispielsweise Unternehmen entschuldet, Beteiligungsstrukturen verändert oder Investoren eingebunden werden.
Der Insolvenzplan kann damit ein zentrales Instrument für die Sanierung und Fortführung eines Unternehmens sein.
Wir unterstützen bei
- der Entwicklung einer Planstrategie,
- der rechtlichen Strukturierung,
- der Abstimmung mit Gläubigern,
- Verhandlungen mit Investoren,
- der Vorbereitung von Gläubigergruppen und
- der Begleitung des gerichtlichen Insolvenzplanverfahrens.
Gläubigervertretung im Insolvenzverfahren
Auch Gläubiger benötigen im Insolvenzverfahren eine klare Strategie.
Wir vertreten Unternehmen, Lieferanten, Dienstleister, Vermieter und sonstige Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber insolventen Vertragspartnern.
Unsere Beratung umfasst insbesondere:
- Anmeldung von Insolvenzforderungen,
- Prüfung und Dokumentation von Forderungen,
- Vertretung im Prüfungstermin,
- Durchsetzung bestrittener Forderungen,
- Prüfung von Aus- und Absonderungsrechten,
- Beratung zu Eigentumsvorbehalten,
- Vertretung im Gläubigerausschuss,
- Begleitung von Insolvenzplanverfahren und
- Prüfung von Insolvenzanfechtungsansprüchen.
Gerade bei größeren Forderungen kann eine frühzeitige Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter oder Sachwalter entscheidend sein.
Insolvenzanfechtung
Insolvenzverwalter können unter bestimmten Voraussetzungen Zahlungen und andere Vermögensverschiebungen anfechten, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt sind.
Unternehmen werden deshalb teilweise Monate oder Jahre nach Erhalt einer Zahlung mit erheblichen Rückforderungsansprüchen konfrontiert.
Wir prüfen solche Ansprüche umfassend und vertreten Gläubiger gegenüber Insolvenzverwaltern sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Dabei untersuchen wir insbesondere,
- welchen Kenntnisstand der Zahlungsempfänger hatte,
- ob eine Zahlungsunfähigkeit des Schuldners erkennbar war,
- ob eine kongruente oder inkongruente Deckung vorlag,
- ob eine Bargeschäftslage bestand und
- ob die gesetzlichen Voraussetzungen der jeweiligen Anfechtungsnorm tatsächlich erfüllt sind.
Unternehmenskauf aus der Insolvenz
Der Erwerb eines Unternehmens oder einzelner Vermögenswerte aus einem Insolvenzverfahren kann für Investoren interessante Chancen bieten.
Gleichzeitig unterscheiden sich Unternehmenskäufe aus der Insolvenz erheblich von klassischen M&A-Transaktionen.
Wir beraten Investoren, Unternehmen und Gesellschafter insbesondere bei
- Asset Deals aus der Insolvenz,
- Verhandlungen mit Insolvenzverwaltern oder Sachwaltern,
- Erwerb von Betriebsmitteln, Marken und sonstigen Vermögenswerten,
- Übernahme von Mitarbeitern,
- Prüfung laufender Verträge und
- rechtlicher Strukturierung der Transaktion.
Arbeitsrecht in der Insolvenz
Insolvenzverfahren haben regelmäßig erhebliche arbeitsrechtliche Auswirkungen.
Wir beraten Unternehmen und Insolvenzverantwortliche unter anderem zu
- Insolvenzgeld,
- Personalmaßnahmen,
- Kündigungen im Insolvenzverfahren,
- Betriebsänderungen,
- Interessenausgleich und Sozialplan,
- Betriebsübergängen und
- arbeitsrechtlichen Folgen von Unternehmensverkäufen.
Durch die Verbindung von Insolvenzrecht und Arbeitsrecht können Restrukturierungen aus einer Hand begleitet werden.
Ihre Rechtsanwälte für Insolvenzrecht in Berlin
Bei WHP Rechtsanwälte wird das Insolvenzrecht von erfahrenen Rechtsanwälten mit langjähriger Tätigkeit in der Beratung von Unternehmen, Geschäftsführern und Gläubigern betreut.
Andreas Wähnert
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht
Insolvenzverwalter seit 2004
Schwerpunkte: Insolvenzrecht, Sanierung und Wirtschaftsrecht
Alexander-David Pillokat
Rechtsanwalt seit 2000
Schwerpunkte: Insolvenzrecht, Sanierung, Geschäftsführerberatung und Arbeitsrecht
Robert Hafemeister
Rechtsanwalt
Schwerpunkt Insolvenzrecht
Thomas Dieck
Rechtsanwalt
Schwerpunkt Insolvenzrecht
Heiko Keller
Beratender Betriebswirt
Eigenverwaltung, Sanierungskonzepte, Prüfung Insolvenzantragspflichten, Insolvenzverwalter-Service
Unsere Mandanten profitieren dabei von der Verbindung insolvenzrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Erfahrung.
Wann sollten Geschäftsführer einen Rechtsanwalt für Insolvenzrecht einschalten?
Eine insolvenzrechtliche Beratung sollte nicht erst erfolgen, wenn das Geschäftskonto leer ist oder bereits Vollstreckungsmaßnahmen laufen.
Typische Warnsignale sind beispielsweise:
- regelmäßig verspätete Zahlungen,
- steigende Lieferantenverbindlichkeiten,
- Rückstände bei Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen,
- nicht mehr ausgeschöpfte oder gekündigte Kreditlinien,
- zunehmende Mahnungen,
- Zahlungsvereinbarungen mit mehreren Gläubigern,
- Liquiditätslücken in der kurzfristigen Finanzplanung,
- erhebliche Verluste oder
- Unsicherheit über die Fortführungsfähigkeit des Unternehmens.
In diesen Situationen sollte kurzfristig geprüft werden, ob lediglich eine vorübergehende Liquiditätskrise oder bereits ein Insolvenzgrund vorliegt.
Häufige Fragen zum Insolvenzrecht
Wann liegt Zahlungsunfähigkeit vor?
Zahlungsunfähigkeit liegt nach § 17 InsO vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Die Beurteilung erfolgt regelmäßig anhand einer Liquiditätsbetrachtung. Entscheidend sind dabei die zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Zahlungsmittel und die fälligen Verbindlichkeiten.
Wann liegt Überschuldung vor?
Eine Überschuldung im Sinne des § 19 InsO kann vorliegen, wenn das Vermögen der Gesellschaft die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt und zugleich keine positive Fortbestehensprognose besteht. Die Prüfung ist regelmäßig komplex und sollte auf Grundlage aktueller wirtschaftlicher Daten erfolgen.
Wann muss ein Geschäftsführer Insolvenzantrag stellen?
Liegt Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor, ist der Antrag ohne schuldhaftes Zögern zu stellen. Die gesetzliche Höchstfrist beträgt bei Zahlungsunfähigkeit drei Wochen und bei Überschuldung sechs Wochen.
Haftet ein Geschäftsführer persönlich für Schulden der GmbH?
Für die normalen Verbindlichkeiten einer GmbH haftet der Geschäftsführer grundsätzlich nicht persönlich. Persönliche Haftungsrisiken können jedoch insbesondere bei Pflichtverletzungen entstehen, etwa bei verspäteter Insolvenzantragstellung oder unzulässigen Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife.
Kann ein Unternehmen trotz Insolvenz weitergeführt werden?
Ja. Ein Insolvenzverfahren bedeutet nicht automatisch die Einstellung des Geschäftsbetriebs. Viele Unternehmen werden zunächst fortgeführt und im Rahmen eines Verkaufs, eines Insolvenzplans oder einer Eigenverwaltung saniert.
Was bedeutet Eigenverwaltung?
Bei einer Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung grundsätzlich im Amt und führt das Unternehmen unter Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters weiter. Voraussetzung ist insbesondere eine sorgfältige Vorbereitung des Verfahrens.
Was kann ein Gläubiger tun, wenn ein Kunde insolvent wird?
Forderungen sollten fristgerecht und vollständig zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob Sicherungsrechte, Eigentumsvorbehalte oder andere besondere Rechte bestehen.
Was kostet die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Insolvenzrecht?
Die Kosten hängen vom Umfang und der Komplexität des Mandats ab. Bei einer ersten Beratung lässt sich regelmäßig kurzfristig klären, welche rechtlichen Fragen zu prüfen sind und welcher Beratungsaufwand zu erwarten ist.
Frühzeitige Beratung schafft Handlungsmöglichkeiten
Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist Zeit häufig der entscheidende Faktor.
Je früher Geschäftsführung und Gesellschafter die finanzielle Situation analysieren und rechtlich bewerten lassen, desto größer sind regelmäßig die Möglichkeiten, Haftungsrisiken zu begrenzen, eine Sanierung vorzubereiten oder ein Insolvenzverfahren kontrolliert zu gestalten.
WHP Rechtsanwälte berät Unternehmen, Geschäftsführer und Gläubiger umfassend im Insolvenzrecht.
Sie benötigen kurzfristig Unterstützung im Insolvenzrecht?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir besprechen die Situation zunächst strukturiert und klären, welche nächsten Schritte erforderlich sind.
WHP Rechtsanwälte – Insolvenzrecht in Berlin
