Schuldenfrei 3 Jahren – Gesetzgeber setzt Vorhaben rückwirkend um

Der Bundestag hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens auf 3 Jahre zu verkürzen. Dies gilt rückwirkend für alle Insolvenzanträge von natürlichen Personen, die seit dem 01.10.2020 bei Gericht eingegangen sind.

Die bisherige Dauer des Insolvenzverfahrens für Verbraucher und Selbständige von bis zu 6 Jahren wurde also erheblich verkürzt. Zudem hat der Gesetzgeber weitere Verfahrenserleichterungen beschlossen.

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