​Finanzielle Schwierigkeiten können für Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen existenzbedrohend sein. Das Insolvenzrecht regelt den Umgang mit Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, bietet Schuldnern eine rechtliche Lösung zur Bewältigung ihrer finanziellen Krise und sorgt gleichzeitig dafür, dass Gläubiger bestmöglich befriedigt werden.​whpra.de

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei allen Fragen rund um die Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz) und die Firmeninsolvenz (Regelinsolvenz). Wir begleiten Sie durch das Verfahren und erarbeiten maßgeschneiderte Lösungen – sei es zur Restschuldbefreiung oder zur Sanierung Ihres Unternehmens.​

Verbraucherinsolvenz – Schuldenfrei in drei Jahren

Die Privatinsolvenz bietet überschuldeten Privatpersonen eine gesetzliche Möglichkeit, sich von ihren Verbindlichkeiten zu befreien. Seit der Reform des Insolvenzrechts kann das Verfahren bereits in drei Jahren abgeschlossen sein, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.​

Ablauf der Verbraucherinsolvenz

  • Außergerichtlicher Einigungsversuch: Bevor ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann, muss der Schuldner versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Hierbei kann ein Rechtsanwalt unterstützen.​
  • Insolvenzantrag stellen: Falls keine Einigung zustande kommt, wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht.​
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Das Gericht prüft den Antrag und setzt einen Insolvenzverwalter ein, der sich um die Verwertung des pfändbaren Vermögens kümmert.​
  • Wohlverhaltensphase: Der Schuldner verpflichtet sich für die Dauer des Verfahrens, seinen Obliegenheiten nachzukommen, z. B. eine zumutbare Arbeit aufzunehmen und keine neuen Schulden zu machen.​
  • Restschuldbefreiung: Nach Abschluss des Verfahrens werden alle verbleibenden Schulden erlassen, und der Schuldner kann wirtschaftlich neu beginnen.​

Vorteile der Privatinsolvenz

  • Schuldenfreiheit in nur drei Jahren (statt früher sechs Jahre)​
  • Schutz vor Lohn- und Kontopfändungen​
  • Keine direkte Rückzahlungspflicht für nicht beglichene Schulden​
  • Rechtsverbindliche Lösung für sämtliche Gläubiger​

Wenn Sie eine Privatinsolvenz in Betracht ziehen, stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Wir prüfen Ihre Situation, helfen bei der Antragstellung und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.​

Firmeninsolvenz – Insolvenz vermeiden oder kontrolliert abwickeln

Die Regelinsolvenz betrifft Unternehmen, Selbstständige und Gewerbetreibende. Ziel ist es, entweder eine Sanierung zu ermöglichen oder eine geordnete Abwicklung des Unternehmens sicherzustellen. Geschäftsführer müssen beachten, dass sie bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gesetzlich verpflichtet sind, unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen, um eine persönliche Haftung zu vermeiden.​

Ablauf der Firmeninsolvenz

  • Insolvenzantragspflicht für Unternehmen: Unternehmen müssen bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung innerhalb von maximal drei Wochen Insolvenz anmelden. Andernfalls drohen strafrechtliche Konsequenzen für Geschäftsführer.​
  • Vorläufiges Insolvenzverfahren: Das Gericht kann zur Sicherung der Unternehmenswerte einen vorläufigen Insolvenzverwalter einsetzen, um das laufende Geschäft zu überwachen.​
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Falls das Unternehmen nicht sanierungsfähig ist, wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Das Insolvenzgericht bestellt einen Insolvenzverwalter, der entscheidet, ob das Unternehmen fortgeführt oder liquidiert wird.​
  • Insolvenzplan oder Liquidation: Falls eine Sanierung möglich ist, kann ein Insolvenzplanverfahren eingeleitet werden. Ist eine Sanierung nicht realisierbar, wird das Unternehmen abgewickelt, und die Vermögenswerte werden zur Befriedigung der Gläubiger genutzt.​

Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, die bestmögliche Lösung für Ihr Unternehmen zu finden – sei es durch Sanierung, Insolvenzplanverfahren oder geordnete Abwicklung. Wir beraten Sie umfassend und vertreten Ihre Interessen gegenüber Gläubigern und Gerichten.​ Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei ist die Rettung von gesunden Unternehmenskernen mit dem Mitteln des Insolvenzrechts. In vielen Fällen gelingt es, Unternehmen zu erhalten und mit den Mitteln des Insolvenzrechts zu sanieren und zukunftsfähig aufzustellen.

Bei Fragen zum Insolvenzrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung.​

Weitere Hinweise zur GmbH-Insolvenz finden Sie auf unserer Spezial-Webseite www.gmbh-insolvenz-berlin.de