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Presseerklärung zum Rechtsstreit zwischen Reinhard Mey und der Band „Dorfrocker“ (textliche Umgestaltung des Liedes „Über den Wolken“)

Der Rechtsstreit zwischen Reinhard Mey und der Band „Dorfrocker“ wurde einvernehmlich beigelegt. Bitte beachten Sie die FAQ auf der Webseite des Künstlers: https://www.reinhard-mey.de/blog/faq/ Berlin, 16. Februar 2023, Rechtsanwalt Alexander-David Pillokat für Reinhard Mey

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Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung

Ein besonderer Weg durch die Krise Sowohl die (vorläufige) Eigenverwaltung als auch mit das Schutzschirmverfahren eröffnet dem Schuldner die Möglichkeit ein Insolvenzverfahren ohne einen vom Gericht bestellten (vorläufigen) Insolvenzverwalter durchzuführen und so das in die Krise geratene Unternehmen in Eigenverantwortung wirtschaftlich wieder auf die Beine zu stellen. Gerade in Fällen einer von unerwarteten externen Ursachen

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Regelinsolvenz

Insolvenz von Unternehmen und Unternehmern Für selbständig tätige Unternehmer, ehemals Selbständige unter bestimmten Voraussetzungen (siehe § 304 InsO) und gesellschaftsrechtlich strukturierte Unternehmen ( GmbH , UG (haftungsbeschränkt) , GmbH & Co. KG , AG , GbR , OHG , Limited ) kommt bei Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung ein Regelinsolvenzverfahren in Betracht. Anders als beim Verbraucherinsolvenzverfahren ist

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Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Auch für Selbständige! Seit dem 01. Juli 2010 sind die Möglichkeiten für Schuldner, trotz ihrer Schulden für ihren Zahlungsverkehr weiterhin ein Girokonto zu nutzen, spürbar leichter. Aufgrund einer Gesetzesreform hat seit diesem Zeitpunkt jeder Bürger die Möglichkeit, ein Girokonto als neues Pfändungsschutzkonto zu führen (sogenanntes „P-Konto“). Entgegen der bisherigen Regelung braucht ein Schuldner mit einem

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Fortführung von kleinen und mittleren Unternehmen bei Insolvenz und Krise

Als Anwälte für Insolvenzrecht erarbeiten wir mit Ihnen eine tragfähige Perspektive, wenn Ihr Unternehmen in die Insolvenz oder in eine Krise gerät. Eine Möglichkeit ist der Erwerb Ihres Unternehmens durch einen Investor, den wir Ihnen vermitteln. Einzige Voraussetzung dafür ist, dass Sie nachhaltig einen Überschuss der Einnahmen über die Kosten erzielen. Der Bestand kleiner und

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Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz)

Mit Hilfe der seit 01.01.1999 geltenden Insolvenzordnung ist es für jede natürliche Person möglich, nach Durchlaufen eines Insolvenzverfahrens von Ihren Schulden befreit zu werden. Das Verfahren wird Verbraucherinsolvenz oder auch Privatinsolvenz genannt. Das Insolvenzverfahren ist deshalb aus Sicht des Schuldners nicht das Ziel, sondern nur der Weg,, um zu der erstrebten Schuldbefreiung zu gelangen. Das Insolvenzverfahren stellt

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