Agrarrecht

Wir beraten und vertreten landwirtschaftliche Unternehmen, Einzellandwirte und Grundstückseigentümer in sämtlichen rechtlichen Fragen rund um die Landwirtschaft.

Landwirtschaftliche Pacht- und Nutzungsverträge, Gesellschaftsrecht und Unternehmensnachfolge

Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehören insbesondere die Gestaltung und Prüfung landwirtschaftlicher Pacht- und Nutzungsverträge, das landwirtschaftliche Gesellschaftsrecht einschließlich gesellschaftsrechtlicher Auseinandersetzungen, der Erwerb und die Veräußerung landwirtschaftlicher Flächen sowie Fragen der Unternehmensnachfolge.

Agrarförderrecht: Fördermittel, Rückforderungen und Sanktionen

Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Agrarförderrecht. Wir beraten insbesondere bei Fragen zu landwirtschaftlichen Fördermitteln, der Einhaltung von Fördervoraussetzungen sowie bei der Abwehr von Rückforderungen und Sanktionen durch die zuständigen Behörden.

Erneuerbare Energien und Infrastrukturvorhaben

Darüber hinaus beraten wir bei der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für erneuerbare Energien, insbesondere Windenergie- und Photovoltaikanlagen. Hierzu gehören insbesondere die Gestaltung und Prüfung entsprechender Nutzungsverträge sowie die Beratung bei Entschädigungsansprüchen im Zusammenhang mit Infrastrukturvorhaben.

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

In sämtlichen Bereichen des Agrarrechts unterstützen wir unsere Mandanten bei der rechtlichen Gestaltung ihrer Vorhaben sowie bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen. Dabei vertreten wir ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Ihr Ansprechpartner für Agrarrecht

Ihr Ansprechpartner bei WHP Rechtsanwälte ist Rechtsanwalt Jan-Philipp Schindler. Für eine persönliche Beratung können Sie gerne Kontakt zu unserer Kanzlei aufnehmen.