Gesetzliche Neuregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Mit der erfolgten Verkündung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht treten die Vorschriften zur Aussetzung der Insolvenzantragspflichten in Kraft. Das Gesetz sieht im Bereich des Insolvenzrechts fünf Maßnahmen vor: